Kommt Ihr Profil für ein Arbeitsvisum infrage?
Zwei Bedingungen entscheiden fast alles: ein anerkannter Abschluss und ein Arbeitgeber. Prüfen Sie Ihren Stand und sehen Sie, was Ihren Unterlagen noch fehlt.
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Arbeitsvisum und Blaue Karte EU
Deutschland erteilt Fachkräften mit anerkanntem Abschluss und passendem Stellenangebot einen Aufenthaltstitel. Die Blaue Karte EU ist der bevorzugte Weg: Sie setzt einen Hochschulabschluss und ein Mindestgehalt voraus, das 2026 bei 50.700 Euro brutto im Jahr liegt und für Engpassberufe sowie Berufsanfänger innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss auf 45.934,20 Euro sinkt. Diese Beträge werden jährlich angepasst. Der häufigste Stolperstein ist nicht das Gehalt, sondern die Anerkennung des Abschlusses, die oft mehr als drei Monate dauert. Wer sie vor der Arbeitgebersuche startet, gewinnt eine ganze Saison.
Häufige Fragen
Brauche ich bereits einen Arbeitsvertrag?
Für das Arbeitsvisum ja. Ohne Vertrag ermöglicht die Chancenkarte, ein Jahr lang vor Ort zu suchen.
Wird mein ausländischer Abschluss anerkannt?
Das hängt von Abschluss und Beruf ab. Die Anerkennung kann voll oder teilweise erfolgen, mit Anpassungsmaßnahmen. Es ist der erste Schritt.
Brauche ich Deutsch?
Gesetzlich nicht immer, in der Praxis aber entscheidend: Die meisten Arbeitgeber verlangen mindestens B1, in der Pflege B2.
Was ändert sich ab 45 Jahren?
Ab 45 verlangt das Gesetz ein höheres Gehalt oder den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung.